Interessantes zur Fernwärme

CO2-Steuer ab 2021 Mehrkosten fürs Klima

Der Countdown läuft!

Am 01. Januar 2021 wird die CO2 -Steuer auf Kohle, Heizöl und Erdgas eingeführt. Der Preis für einen Liter Heizöl steigt damit um 8 Cent. Darüber hinaus wird die im Juni eingeführte Mehrwertsteuersenkung von drei Prozent zurückgenommen.

Durch diese gesetzlichen Maßnahmen verteuert sich die Bestellung von 3000 Liter Heizöl um circa 270 Euro. Der Löwenanteil des Mehrpreises entsteht durch die CO2-Bepreisung. Heizöllieferungen bis zum 31. Dezember 2020 werden ohne CO2-Steuer und mit reduziertem Mehrwertsteuersatz abgerechnet. Planen Sie Ihren Heizölkauf also vorausschauend. Wenn Sie jetzt bestellen, ist eine Lieferung innerhalb dieses Jahres noch möglich.

Schauen Sie zur Vermeidung hoher Kosten auf die Lieferfrist der Heizölanbieter.

WAS IST DIE CO2-STEUER? 

Ein Element im deutschen Paket zur Rettung des globalen Klimas ist die Bepreisung von CO2-Emissionen. Das heißt, dass für die Verbrennung von Kohle, Mineralöl und Erdgas entsprechend des jeweiligen Ausstoßes von Kohlendioxid ein Preis erhoben wird. Ab 2021 wird der Preis für eine Tonne emittiertes Kohlendioxid 25 Euro betragen. Bei der Verbrennung von jeweils einem Liter Heizöl, Diesel und Benzin entstehen 2,66, 2,61 und 2,33 kg CO2. Daraus ergeben sich CO2-Preise von rund acht Cent pro Liter Heizöl und Diesel sowie sieben Cent für Benzin. Die vergleichbare Energiemenge Erdgas wird mit 5 Cent besteuert. Diese Preise werden den Brenn- und Kraftstoffen aufgeschlagen. In den Folgejahren bis 2025 werden die Aufschläge steigen. Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Aufschläge für Heizöl.

CO2-STEUER SOLL STROMTEUERUNG DÄMPFEN

Der aktuelle Strommix aus regenerativer und fossiler Produktion emittiert rund 0,4 kg CO2 pro erzeugter Kilowattstunde. In einem Liter Heizöl steckt das Energieäquivalent von 10 kWh Strom. Damit ist die vergleichbare Energiemenge Strom derzeit 50 Prozent klimaschädlicher als ein Liter Heizöl. Das soll sich mit dem weiteren Zubau regenerativer Stromerzeugung ändern. Diese Änderung verteuert den Strom über die EEG-Umlage (Umlage gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz) stetig. Um den Effekt zu bremsen, soll ein Teil der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung als Kompensation der EEG-Umlage verwendet werden. Eine Nettoentlastung des Verbrauchers wird dabei allerdings nicht herauskommen, zumal industrielle Stromverbraucher zum Erhalt von Arbeitsplätzen Vergünstigungen auf CO2- und EEG-Preise erhalten werden.

IST DIE CO2-STEUER GERECHT? 

Ein Beispiel: Im Rahmen der E-Mobilität wird die CO2-Emission der Stromerzeugung politisch zu Null gesetzt. In der Realität ist E-Mobilität aber keineswegs klimaneutral. Durch die politische Festlegung zum zukünftigen Individualverkehr wird die notwendige Debatte, ob tonnenschwere Elektrifizierung oder Leichtbau mit der Konsequenz von Ein-Liter-Verbrennungsmotoren zielführender für die Klimarettung ist, ausgebremst.

Ob sich mit den Maßnahmen des Klimapakets ähnlich positive Effekte zur Senkung von Klimagasemissionen erzielen lassen wie mit den reduzierten Wirtschaftsdynamiken in Krisenjahren, muss sich noch zeigen. Sicher ist indes, dass die Nutzung elektrischen Stroms für Mobilität und Wärme zu stetig steigenden Energiekosten führen wird. Gezahlt werden diese Kosten von allen Bürgern ohne Rücksicht auf ihre soziale Lage.

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