Wie bekommt man einen Fernwärmeanschluss?

1. Die Entscheidung

Die persönliche Entscheidung, ob man einen Fernwärmeanschluss möchte bzw. ob durch uns eine Versorgungsmöglichkeit besteht.

2. Der Vertragsabschluss

Der Vertrag wird von beiden Seiten unterzeichnet. In diesem Vertrag sind die wirtschaftlichen sowie die technischen Kriterien festgelegt. Auch legen wir in diesem Vertrag die Leitungstrassierung innerhalb des Grundstückes fest. Im Normalfall liegt nur die dem Grundstück zugeordnete Leitung auf dem Grundstück, hierfür ist der Fernwärmeliefervertrag ausreichend. Sollte es jedoch nötig sein, für die Erschließung weiterer Grundstücke das Grundstück zu nutzen, nur im Einverständnis mit dem Eigentümer, dann wird eine notariell beglaubigte Grunddienstbarkeit nötig. Aber auch dies wird im Vertrag geregelt.

3. Die Ausführung

Im Normalfall legen wir mit dem Baufortschritt der Hauptleitung in der Straße parallel die Hausanschlüsse bis in den Keller bzw. Anschlussraum. In diesem Zuge werden die Hauptabsperrungen sowie die Glasfasertechnik für die Überwachung der Heizung installiert.

Die Durchführungen vom Erdreich in das Gebäude werden je nach Anforderungen wieder fachgerecht abgedichtet.
Pflaster- und befestigte Flächen werden wieder hergestellt.

Durch den Eigentümer sind die Pflanz- und Säarbeiten zu organisieren, eine humushaltige Erdschicht mit ca. 10 cm wird auf dem Grabenbereich aufgetragen.

4. Aufnahme Bestand

Gemeinsam legen wir den Aufstellort der neuen Fernwärmeübergabestation fest. Vorhandene Ressourcen wie Solaranlagen, wassergeführte Kaminöfen oder Ähnliches werden wieder wie im Bestand vorhanden in die neue Anlage integriert. Ziel ist es, den bestehenden Platz der alten Heizungsanlage zu nutzen.
Die Ausführungsvariante der Fernwärmeübergabestation wird gemäß dem zur Verfügung stehenden Platz gewählt.
Grundsätzlich bevorzugen wir es, wenn wir in Häusern mit einem Wärmebedarf von bis zu 25 kW eine Pufferanlage aufstellen können. Sollte dies nicht möglich sein, können wir eine Übergabestation mit Plattenwärmetauscher montieren. Diese hat einen geringeren Platzbedarf. Die gesamte Anlagentechnik wird auf den aktuellen Stand der Technik gebracht.
Sämtliche Übergabestationen werden nach den örtlichen Situationen vorgefertigt, damit die Austauschzeit auf ein Minimum begrenzt werden kann.

5. Verbrauchen der bestehenden Energiereserven

Die vorhandenen gespeicherten Energiereserven, wie Öl, Pellets, Holz bzw. Primärenergiemedien sollten wenn möglich aufgebraucht werden. Dies sollte, wenn möglich, innerhalb von zwei Jahren passieren.

6. Was passiert wenn die alte Heizung innerhalb der Zeit bis zum Umschluss kaputt geht?

Ab dem Punkt der Unterschrift auf dem Vertrag halten wir eine Notheizmöglichkeit bereit, damit das Haus nicht kalt bleibt, sollte die bestehende Heizung ihren Geist aufgeben.

Die Kosten für die Heizung tragen wir, die Kosten für das Heizmedium trägt der Nutzer.

Sollte das Primärenergiemedium kurz vor dem Umbau ausgehen, haben wir kurzfristig Lösungen, wieder Wärmeenergie zu erzeugen. Wenn schon die Fernwärme im Grundstück ansteht bzw. Heizenergie auf der Leitung ist, können wir innerhalb von zwei Tagen die Anlage umbauen.

7. Der Umbau

Die Stationen sind bei der Peter Karch OHG schon auf Lager und somit kurzfristig abrufbar. Am Umbautag kommt die Peter Karch OHG mit 2 – 3 Mann und entleert sowie demontiert die Altanlage. Anschließend wird die neue Anlage installiert, wenn alles gut geht, geht noch am selben Tag die neue Heizungsanlage provisorisch in Betrieb und liefert die Wärme.

In den folgenden Tagen kommt der Elektriker, um die Regelung fertigzustellen und der Isolierer um die Rohrleitungen zu isolieren.
Durch den Elektriker erfolgt eine fundierte Einweisung in das gesamte System.

Im Nachgang kann die vorhanden Öltank-, Pelletlageranlage demontiert und entsorgt werden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne mit der Organisation über einer Partnerfirma, die auf Tankstilllegungen und Tankdemontagen spezialisiert ist.

8. Die Abrechnung

Abgerechnet werden von uns rein die verbrauchten Kilowattstunden, eine Grundgebühr, Messpauschale usw. gibt es nicht! Sämtlichen Kosten, auch die für Wartung und Instandhaltung sind in dem Kilowattpreis enthalten.
Auf Grundlage der uns überlassenen vorherigen Verbrauchsdaten und des Umlagefaktors, welche Wärmemenge das ergibt, wird ein monatlicher Abschlag errechnet.
Dieser wir als monatliche Vorauszahlung zum 1. des Monats von Ihrem Konto abgebucht. Zum 31.12. werden die Wärmemengenzähler über das Glasfasernetz ausgelesen. Über den Jahresverbrauch gibt es dann eine Jahresendabrechnung, von der sämtliche Vorauszahlungen abgezogen werden. Dies gibt im besten Fall eine Null, sollte es eine Über- bzw. Unterzahlung geben, wird diese im Folgemonat ausbezahlt bzw. eingezogen.

9. Betreuung nach dem Umbau

Nach dem Umbau kommen wir im Normalfall einmal jährlich zur Wartung bzw. Instandhaltung. Gegebenenfalls tauschen wir defekte Bauteile aus bzw. erneuern im Voraus diverse Teile, um beim Überschreiten gewisser Altersgrenzen Störungen vorzubeugen.
Die Wärmemengenzähler müssen z.B. eichrechtlich alle 5 Jahre getauscht werden.
Teilweise bekommen wir über das Glasfasernetz Störungen mit, welche der Fernwärmenutzer nicht bemerkt. Auch bei solchen Störungen kommen wir zur Problemlösung.
Wenn es einmal Temperatur- oder ähnliche Probleme gibt, können wir über die Glasfasertechnik die meisten Probleme sehr schnell lösen.
Unsere erstellten Anlagen werden ausschließlich durch uns selbst bzw. durch die Anlagentechniker der Peter Karch OHG betreut.

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